Registres de l'Academie

Ein Projekt an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

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Protokoll des 2. Juni 1746

Donnerstag, 2. Juni 1746
Anwesend:

Die Vollversammlung der Akademie war einberufen worden, um den Akademiepreis für das Jahr 1746 zur Preisaufgabe Über den Wind zu vergeben. Seine Exzellenz Herr von Borcke eröffnete die Sitzung und erklärte der Versammlung, dass außer dieser Angelegenheit auch noch die Gedächtnisrede auf das verstorbene Akademiemitglied Jordan zum Vortrag komme und neue Befehle Seiner Majestät mitzuteilen seien.

Der Präsident de Maupertuis verlas die Gedächtnisrede auf Herrn Jordan , die ihm von Seiner Majestät zugesandt worden war.

Herr Euler berichtete darauf, dass die aus Mitgliedern der mathematischen Klasse und der Herren Eller und Lieberkühn zusammengesetzte Kommission nach sorgfältiger Prüfung der elf für den Preis eingesandten Abhandlungen der einstimmigen Meinung sei, den Preis an die Abhandlung mit der Devise Haec ego de Ventis, dum Ventorum ocyor alis Palantes pellit populos Fridericus, et orbi Insignis lauro, ramum praetendit olivae zu vergeben.

Nach dem Entsiegeln des beigefügten Briefes hat man darin den Namen von Herrn d'Alembert, Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften von Paris, gefunden. Die Briefe der anderen Abhandlungen sind sogleich verbrannt worden.

Danach schlug der Präsident vor zu beraten, Herrn d'Alembert in die Akademie aufzunehmen, was einstimmig gebilligt worden ist.

Seine Exzellenz Herr von Borcke verlas eine an die Akademie gerichtete Order Seiner Majestät und eine andere Order an den Präsidenten de Maupertuis, durch die die gesamte Leitung und Autorität in der Akademie an den genannten Präsidenten de Maupertuis zur alleinigen Ausübung übergeben wird. Hier ist der Wortlaut dieser Befehle:

An die Königliche Academie derer Wißenschafften.

Seine Königliche Mayestät in Preußen, Unser allergnädigster Herr, laßen dero Academie derer Wißenschafften hiedurch bekandt machen, daß Sie besage des Copeylichen Anschlußes dem Praesidenten von gedachter Academie, dem von Maupertuis unter heutigem Dato allergnädigst aufgegeben haben, künfftig lediglich und allein über die bey der Academie vacant werden[den] pensiones seinen Bericht abzustatten, und wegen deren Wiedergebung Vorschläge zu thun: Wornach sich also die Academie gehorsamst zu achten hat. Signatum Berlin den 12ten May 1746. Friedrich.

An den geliebten und treuen Präsidenten der Königlichen Akademie der Wissenschaften de Maupertuis unseren Gruß. Friedrich, von Gottes Gnaden, König von Preußen, Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches, usw. usw. usw. Aus eigenem Antrieb und durch ein besonderes Vertrauen habe ich entschieden, dass zukünftig Ihr allein über die frei werdenden Gehälter der Mitglieder unserer Königlichen Akademie der Wissenschaften berichten und mir die Personen vorschlagen werdet, von denen Ihr glaubt, dass sie diese verdienen. Ich befehle Euch, in Übereinstimmung mit meinen freundlichen Absichten zu handeln, über die ich gleichfalls die Akademie unterrichtet habe. Ich bleibe Euch sehr gewogen. Zu Berlin, den 12. Mai 1746 Friedrich

Seine Exzellenz Herr von Borcke hat gleichfalls die neuen vom König bestätigten Statuten verlesen, von denen hier die Kopie vorliegt.

Statuten der Königlichen Akademie der Wissenschaften und der Literatur

Nachdem der König sich die verschiedenen Statuten der Königlichen Akademie der Wissenschaften und der Literatur hat vorlegen lassen, und mit dem Willen, dieser Gesellschaft eine letzte Form zu geben, die besser geeignet ist, ihren Glanz und ihre Fortschritte zu mehren, hat Seine Majestät befohlen, dass von nun an die folgenden Statuten eingehalten werden.

I. Die Akademie bleibt wie gegenwärtig in vier Klassen unterteilt.

1. Die Klasse für experimentelle Philosophie umfasst Chemie, Anatomie, Botanik und alle Wissenschaften, die sich auf das Experiment gründen.

2. Die Klasse für Mathematik umfasst Geometrie, Algebra, Mechanik, Astronomie und alle Wissenschaften, die die abstrakte Ausdehnung oder die Zahlen zum Gegenstand haben.

3. Die Klasse für spekulative Philosophie befasst sich mit der Logik, der Metaphysik und der Moral.

4. Die Klasse für Literatur umfasst die antike Altertumswissenschaft, die Geschichte und die Sprachen.

II. Die Akademie setzt sich aus drei Arten von Mitgliedern zusammen, aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen und auswärtigen Mitgliedern.

III. Die Ehrenmitglieder der Akademie gehören keiner Klasse an und sind zu keiner Arbeit verpflichtet. Wenn ihre Plätze vakant werden, werden sie nicht über die Anzahl von sechzehn ergänzt.

IV. Die ordentlichen Mitglieder der Akademie bilden die vier Klassen, ohne dass jedoch jedes Mitglied derart auf seine Klasse beschränkt wäre, dass es nicht auch Themen der anderen Klassen bearbeiten könnte, wenn es irgendeine Entdeckung oder Meinung anzubieten hat. Jede Klasse setzt sich zusammen aus Veteranen, Gehaltsempfängern und assoziierten Mitgliedern. Die Veteranen sind jene, die nach langjährigen Diensten es verdient haben, von ihren akademischen Funktionen entbunden zu werden unter Beibehaltung ihrer Gehälter und all ihrer Vorrechte. Die 12 Gehaltsempfänger verteilen sich gleichmäßig auf jede Klasse. Da gegenwärtig in einigen mehr als drei sind, ist es die Absicht Seiner Majestät, dass jeder weiterhin all seine Vorteile behält, dass man jedoch in Zukunft darauf achtet, die Plätze nicht über die genannte Anzahl hinaus zu ergänzen. Die assoziierten Mitglieder, gleichfalls zwölf an der Zahl, verteilen sich ebenfalls gleichmäßig auf jede Klasse oder werden auf diese Anzahl reduziert, wenn Plätze vakant werden.

V. Die auswärtigen Mitglieder der Akademie werden aus allen Nationen ohne Unterschied berufen, vorausgesetzt, ihre Verdienste sind anerkannt.

VI. Alle Akademiemitglieder, sowohl die Ehrenmitglieder wie die ordentlichen und die auswärtigen, werden mit der Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Akademiemitglieder gewählt, mit dem einzigen Unterschied, dass für jeden Platz eines Gehaltsempfängers drei Personen gewählt werden, von denen zwei aus der Akademie kommen und die dritte nicht. Sie werden dem König vorgeschlagen, damit es Seiner Majestät gefalle, denjenigen auszuwählen, der den Platz einnehmen soll.

VII. Keine Wahl darf stattfinden, wenn sie nicht acht Tage zuvor angekündigt worden ist.

VIII. Der vom König ernannte beständige Präsident hat auf die Einhaltung der Statuten zu achten, die Wahlen anzukündigen, dem König die für die Plätze der Gehaltsempfänger gewählten Personen vorzustellen, die in die Zuständigkeit der Akademie fallenden Themen beraten zu lassen, die Stimmen auszuzählen, die Beschlüsse zu verkünden und die Kommissare für die Prüfung von Entdeckungen oder von Werken, die der Akademie vorgelegt werden, zu ernennen.

Eigenhändig hat der König im Original hinzugefügt: Er übt die Präsidentschaft, unabhängig von der Rangordnung, über alle Ehren- und gegenwärtigen Mitglieder der Akademie aus, und alles geschieht durch ihn; so wie ein adliger General Herzöge und Prinzen befehligt, ohne dass sich jemand dadurch gekränkt fühle.

IX. Der beständige Sekretar führt die Protokolle der Akademie, unterhält ihre Korrespondenzen und wohnt allen Versammlungen, sowohl den Vollversammlungen als auch besonderen Versammlungen, bei.

X. Jede Klasse hat ihren beständigen Direktor, der unter den Gehaltsempfängern gewählt wird mit der Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Akademiemitglieder.

XI. Die Akademiesitzungen finden jeden Donnerstag statt und die Mitglieder aller Klassen nehmen daran teil. Personen, die der Akademie nicht angehören, können daran nicht teilnehmen, es sei denn, sie werden durch den Präsidenten oder ein Akademiemitglied, das an seiner Stelle den Vorsitz innehat, eingeführt.

XII. Jedes Akademiemitglied mit einem Gehalt hält im Jahr zwei Akademievorträge; jedes assoziierte Mitglied abwechselnd einen. Diese Vorträge werden vierzehn Tage zuvor dem Präsidenten angekündigt und unmittelbar nach dem Vortrag dem Sekretar übergeben, um in den Protokollband eingetragen zu werden.

XIII. Da die ökonomischen Angelegenheiten in den Vollversammlungen schwer zu behandeln sind, wählt die Akademie mit der Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Akademiemitglieder vier Kuratoren, die mit dem Präsidenten, den Direktoren und dem Sekretar ein Direktorium bilden, das über die Akademieinteressen wacht und mit Stimmenmehrheit über alle diesbezüglichen Dinge entscheidet.

Eigenhändig hat der König im Original hinzugefügt: Der Präsident Maupertuis ist befugt, vakante Gehälter an Personen zu vergeben, die sie nach seiner Meinung verdienen, die kleinen Gehälter abzuschaffen und zu dürftige anzuheben, wie er es für angemessen hält. Ferner steht er über den Kuratoren in den ökonomischen Angelegenheiten.

XIV. Das Direktorium tritt am Ende jeden Quartals zusammen. Es regelt den Stand und die Verwendung der Mittel der Akademie und fertigt dazu die Anweisungen an den dafür zuständigen Kommissar aus, ohne dass diese Anweisungen die Zahlung der einmal genehmigten Gehälter betreffen. Wenn zwischen zwei Direktoriumssitzungen eine Ausgabe zu tätigen ist, die keinen Aufschub duldet, begleicht der Kommissar diese auf schriftliche Anweisung des Sekretars, der auf der nächsten Sitzung des Direktoriums darüber berichtet.

XV. Der Präsident, die vier Direktoren, der Sekretar, der Historiograph und der Bibliothekar der Akademie bilden ein Komitee, das am Ende jeden Monats zusammentritt. Das Komitee wählt die in die Akademieschriften aufzunehmenden Abhandlungen aus, die publiziert werden. Es regelt alle die Bücherei der Akademie betreffenden Dinge.

XVI. Die Abwesenheit eines Mitglieds des Direktoriums oder des Komitees verhindert weder die Beschlüsse, noch macht sie sie ungültig.

XVII. Kein Mitglied der Akademie darf auf dem Titelblatt der Werke, die er drucken lässt, den Titel Akademiemitglied angeben, wenn diese Werke nicht von der Akademie gebilligt worden sind.

XVIII. Die Ferien der Akademie umfassen vier Wochen während der Erntezeit und zwei Wochen jeweils zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten.

XIX. Die Akademie setzt jedes Jahr einen Preis für denjenigen aus, der das von der Akademie vorgeschlagene Preisaufgabenthema am besten behandelt hat. Die ordentlichen Akademiemitglieder können daran nicht teilnehmen. An dem Tag, an dem der Preis verliehen wird, verkündet man die Preisaufgabe für das Folgejahr.

XX. Seine Majestät wünscht, dass die vorstehenden Statuten in der nächsten Akademiesitzung verlesen und in den Protokollband aufgenommen werden, damit sie genau befolgt werden.

Geschehen zu Potsdam, den 10. Mai 1746 Friedrich

Nach dem Vortrag der Statuten verließ Seine Exzellenz Herr von Borcke den Präsidentensessel und überließ ihn Herrn de Maupertuis, der begann, seine Funktionen als Präsident auszuüben.

Bei der Beratung darüber, wie im Falle der Abwesenheit von Herrn de Maupertuis die Vizepräsidentschaft geregelt werden sollte, ist mit großer Stimmenmehrheit entschieden worden, dass die Klassendirektoren diese Funktion abwechselnd ausüben würden. Herr Präsident de Maupertuis bemerkte, dass Seine Majestät sehr gnädig das Exemplar des ersten Bandes der Akademieabhandlungen empfangen und ihn beauftragt hat, dies der Akademie mitzuteilen.